Aktuelles

Stadtverwaltung Lauterbach "zwischen den Jahren" geschlossen

In der Zeit vom 27. bis zum 29. Dezember 2023 bleibt die Stadtverwaltung Lauterbach (Rathaus) geschlossen. Das Bürgerbüro mit Standesamt steht am 27. und am 29. Dezember 2023 von 8 bis 12 Uhr mit einem Notdienst, insbesondere für erforderliche Beurkundungen, zur Verfügung. Eine telefonische Terminabsprache unter der Rufnummer 06641/184172 wird erbeten. Die Stadtbücherei bleibt im Zeitraum vom 23. Dezember 2023 bis 03. Januar 2024 geschlossen. Das Tourist-Center in der Stadtmühle steht auch an diesen Tagen zu den üblichen Zeiten zur Verfügung.

Wir wünschen allen Bürgern und Bürgerinnen eine schöne Vorweihnachstszeit! 

Sonderabfallkleinmengensammlung 2024

Hier finden Sie die Abgabtermine für Sonderabfallkleinmengen und zusätzliche Informationen dazu.

Termine       Sonderabfall-Zusatzinfos         Weitere Informationen

 

Informationsveranstaltung "Kommunales Entwicklungskonzept"

Am 07.11.2023 um 18:30 Uhr fand im DGH Allmenrod eine öffentliche Informationsveranstaltung zum kommunalen Entwicklungskonzept statt. In diesem Beitrag werden Präsentation sowie Protokoll der Veranstaltung als PDF-Datei veröffentlicht.

Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass Sie weiterhin auf der Homepage, über den Beitrag „Kommunales Entwicklungskonzept – Projektskizzen“, bis zum 01.12.2023 Ihre Projektideen in einer kompakten Darstellung über das Projektskizzen-Formular bei uns einreichen können.

KEK Veranstaltungs-Protokoll KEK Präsentation


Weihnachtsmarkt 2023

Der romantische Lauterbacher Weihnachtsmarkt im Garten des Hohhaus-Palais vom 8.-10. und 15.-17. Dezember 2023

Der Lauterbacher Weihnachtsmarkt lädt Sie herzlich ein, die festliche Atmosphäre des ältesten Weihnachtsmarktes der Region zu erleben. Er ist im idyllischen Hohhaus-Garten zu finden und bietet einzigartiges Ambiente, das zum Verweilen und Genießen einlädt. Die historische Altstadt erstrahlt in festlicher Weihnachtsbeleuchtung und ein großer Tannenbaum auf dem Berliner Platz weist den Weg zum Marktgelände. 

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Kommunales Entwicklungskonzept – Projektskizzen

Mit dem kommunalen Entwicklungskonzept (KEK) bewirbt sich Stadt Lauterbach auf das Förderprogramm „Dorfentwicklung“. Um das KEK möglichst ausführlich zu gestalten sind viele Informationen und Ideen, zu verschiedenen Maßnahmen, der Bürger/innen essenziell wichtig.

Bei Aufnahme in das Förderprogramm können öffentliche Maßnahmen, die zur Dorfentwicklung dienen, gefördert werden. Auch Privatpersonen können Förderungen erhalten, wenn es sich um ein Denkmal handelt oder das Objekt im Fördergebiet liegt, dabei handelt es sich meist um den historischen Ortskern. In der Datei „Historischer Ortskern aller Stadtteile“ können Sie einsehen wie dieser in Ihrem Stadtteil abgegrenzt wird. Das Fördergebiet kann in manchen Fällen jedoch noch leicht abweichen.

Im Rahmen des kommunalen Entwicklungskonzepts können für öffentliche und private Maßnahmen Projektskizzen erstellt werden, um die Projektideen der Bürger/innen mit in das KEK einfließen zu lassen. Das Projektskizzenformular steht als Word-Datei oder ausfüllbare PDF zum Download zur Verfügung.

Die fertigen Projektskizzen können per E-Mail an jonas.lotz(at)lauterbach-hessen.de gesendet oder zur Informationsveranstaltung zum KEK am 07.11.2023 ab 18:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Allmenrod mitgebracht werden.

Staatsanzeiger Hessen Historischer Ortskern KEK-Projektskizzenformular Word 


KEK-Projektskizzenformular PDF


Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Stadt Lauterbach

Zum 1. September 2023 hat die Kreisstadt Lauterbach acht neue Beschäftigte für die Verwaltung und die Kindertagesstätten eingestellt. Zunächst begrüßte der 1. Stadtrat Herr Holger Marx die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wünschte ihnen alles Gute zum Einstieg bei der Kreisstadt Lauterbach.

Herr Till Hartmann verstärkt den Fachbereich Stadtleben und Tourismus im Lauterbacher Rathaus. Sein Einsatzgebiet ist im Bereich Kultur und Stadtgeschichte.

Frau Simone Nujici und Frau Jasmin Ascher beginnen eine praxisintegrierte vergütete Ausbildung zur Erzieherin (PIVA). Frau Nujici absolviert die Ausbildung in der Kindertagesstätte „Lauterstrolche“, während Frau Ascher in der Kindertagesstätte „Maarer Sandhasen“ eingesetzt wird.

Der Anerkennungspraktikant Herr Jonathan Woltert unterstützt die Kindertagesstätte „Frischbörner Kobel“ und die Anerkennungspraktikantin Frau Widiyana Liesk wird sich um die Kinder der „Lauterstrolche“ kümmern.

Zudem verstärken drei neue Erzieherinnen die Kindertagesstätten der Stadt Lauterbach. Frau Marie-Luise Harnack wird in der Kindertagesstätte „Musel-Wusel-Land“ in Wallenrod eingesetzt, Frau Nicole Geiler und Frau Louisa Maria Benczek wirken bei den „Lauterstrolchen“ mit.


Gefahr durch Starkregen

Die Gründe für hohe Sturzflutschäden sind darin begründet, dass gefährdete Objekte nicht bekannt waren und Kommunen und Bürger unvorbereitet von Sturzfluten überrascht wurden. Mit Hilfe von Starkregen-Gefahrkarten kann das Risiko für Sturzflutereignisse besser eingeschätzt werden. Die Starkregenrisikokarten sind die Grundlage für die Errichtung von Schutzmaßnahmen an Objekten und dienen den Bürgern als Informationen zur baulichen Eigenvorsorge.

Im Rahmen von Bürgerversammlungen sollen die Karten für die jeweiligen Stadtteile vorgestellt werden. Hierbei werden die Bürger aufgefordert, Ihre Expertise vor Ort mitzuteilen. Die betroffenen Bürger wissen meist sehr gut, wo Schwachstellen im Gelände sind, die eventuell durch Simulationen und Berechnungen nicht erfasst werden. Auch können Sie nützliche Hinweise für eventuelle Maßnahmen zur Risikominimierung bei Starkregen liefern.

Es finden noch Bürgerversammlungen jeweils um 19 Uhr zu diesem Thema statt:

21.6. für Wallenrod & Reuters in Wallenrod DGH
22.6 für Maar und Wernges in Maar DGH
28.6. für Frischborn, Allmenrod, Sickendorf Heblos und Rimlos in Frischborn Turnhalle
29.6. für Blitzenrod, Rudlos und Lauterbach in Lauterbach Adolf-Spieß-Halle

 

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Verbot von „Schottergärten“

Das Land Hessen hat einen Gesetzesentwurf zur Neufassung des Landesnaturschutzgesetzes auf den Weg eingebracht. Hierin soll im Sinne des Arten- und Naturschutzes ein Verbot von „Schottergärten“ beschlossen werden.

Weitere Informationen können Sie über folgende Links einsehen

Lauterbacher Anzeiger vom 03.06.2023

Gesetzentwurf (Seite 46 zu Abs. 9)

Die Neufassung des Hessischen Naturschutzgesetzes 

Stellungnahmen zum Gesetzentwurf des Hessischen Naturschutzgesetzes

§8 Hessiche Bauordnung


Zukunft Innenstadt

Projekt Lauterbach 2030!

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NOTFALLVORSORGE UND WARNMELDUNGEN

Kreisstadt Lauterbach informiert auf einer eigenen Seite über die
persönliche Notfallvorsorge


Nicht zuletzt durch den Krieg in der Ukraine beschäftigt das Thema Energiesicherheit derzeit viele Bürgerinnen und Bürger. Insofern hat auch die Stadtverwaltung Lauterbach entsprechende Vorkehrungen getroffen, eine eventuelle Mangellage bestmöglich bewältigen zu können.
Der bisweilen milde Winter, mit einem noch überdurchschnittlichen Füllstand der Gasspeicher, darf nicht darüber wegtäuschen, dass weiterhin Energie gespart und auch Vorsorge für den nächsten Winter getroffen werden muss.
Deshalb hat die Stadt Lauterbach viele wichtigen Informationen und Links auf Ihrer Homepage zusammengetragen, die für eine persönliche Notfallvorsorge wichtig sind. Nicht nur für den Bereich der aktuellen Energievorsorge, sondern auch im Hinblick auf schwere Unwetter und lokal begrenzte Überschwemmungen rät das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BBK) zur Vorsorge.
Das Beispiel von der verheerenden Flut im Ahrtal 2021 hat gezeigt, dass insbesondere Naturkatastrophen über Wochen und Monate hinweg schwerwiegende Folgen auf die Infrastruktur haben können. Insbesondere der Stromversorgung, die Grundlage unseres technologisch fortschrittlichen Lebens ist, kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Eine Unterbrechung dieser Versorgung hat Auswirkungen auf nahezu alle Lebensbereiche.
Umso wichtiger, dass sich die Bevölkerung die Gefahren immer wieder ins Bewusstsein ruft und sich regelmäßig mit dem Thema Notfallvorsorge beschäftigt.
Persönliche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen bzw. -fähigkeiten tragen im Notfall dazu bei eigene Schäden zu vermeiden oder zu mildern und Behörden zu unterstützen bzw. zu entlasten. Ohne Selbst- und Nachbarhilfe sind Katastrophen nur schwer zu bewältigen. Über diesen Link bekommen Sie wichtige Informationen zum Thema Warnungen, Vorsorge und Verhalten bei Unwetter, Hochwasser, Feuer oder Stromausfall, zu Anlaufstellen bei langanhaltendem Stromausfall oder auch zum Energiesparen.
Die Hinweise und Tipps sind in der Regel auf Behörden des Bundes- oder des Landes sowie weiterer Institutionen verlinkt, so dass Sie immer mit den neuesten Informationen versorgt werden.

Ihr Bürgermeister
Rainer-Hans Vollmöller


Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer für das Ankunftszentrum in Alsfeld

• Sie möchten sich gerne ehrenamtlich engagieren, um den hilfesuchenden Menschen die Ankunft im Vogelsbergkreis zu erleichtern?

• Sie sind zeitlich flexibel und haben Interesse an einer abwechslungsreichen Tätigkeit?

Wie Sie der Presse entnehmen konnten, werden in den kommenden Wochen im Ankunftszentrum in Alsfeld bis zu 480 Personen aus Syrien, Afghanistan, Irak, Iran sowie der Türkei untergebracht. 

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Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung infolge Nachschätzung in der Gemarkung Wallenrod


Kontaktaufnahme über digitalen Briefkasten

Um den derzeitigen COVID-19-Richtlinien gerecht zu werden und die Anzahl unnötiger, persönlicher Kontakte zu reduzieren, stellt die Stadt Lauterbach ab sofort einen digitalen Briefkasten zur Verfügung, über den Anliegen, Formulare und eingescannte Dokumente eingereicht werden können.

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Grundsteuerreform 2022 Hinweis für alle Grundstückseigentümer

Die Grundsteuer wird neu geregelt und für alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet sind neue Bemessungsgrundlagen zu ermitteln. Der Grund liegt in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherigen jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte für Grundstücke künftig nicht mehr für die Grundsteuer verwendet werden dürfen.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines in Hessen gelegenen Grundstücks müssen eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag beim zuständigen Finanzamt einreichen.Für die Abgabe der Erklärung haben Sie vom 01.07. bis 31.01.2022 Zeit.

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KRIEG IN DER UKRAINE - INFOS UND ANLAUFSTELLEN


Mitarbeiter (m/w/d) gesucht für die Betreuung in der Notunterkunft in Alsfeld


Vogelsbergkreis sucht Wohnungen

Für die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge sucht die Kreisverwaltung abgeschlossene Wohnungen, die für einen längeren Zeitraum angemietet werden können, heißt es in einer Pressemeldung. Wer eine solche Wohnung zur Verfügung stellen kann, werde gebeten, sich per Mail unter fluechtlingswesen@vogelsbergkreis.de beziehungsweise telefonisch unter der Telefon-Nummer 06641/977-2450 zu melden.

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Aktuelle Stellenangebote der Stadt Lauterbach

InfoCenter

Formulare


Hier finden Sie viele wichtige Formulare und Anträge zum Download oder direkt online zum Ausfüllen.

 

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Was erledige ich wo?


Welche Stelle ist zuständig? Eine Übersicht der Leistungen und Zuständigkeiten finden Sie hier.

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Öffnungszeiten

Stadtverwaltung (geschlossen)
Mo., Di., Do. 08.00 - 12.00 Uhr
  13.30 - 16.00 Uhr
Mi., Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Tourist-Center (geschlossen)
Montag geschlossen
Di. - Fr. 10.00 - 13.00 Uhr
  14.00 - 16.00 Uhr
Bürgerbüro (geschlossen)
Mo. u Do. 08.00 - 12.00 Uhr
  13.30 - 18.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.30 - 16.00 Uhr
Mi. u Fr. 08.00 - 12.00 Uhr